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   BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94   

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BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94 (https://dejure.org/1994,2205)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - 2 StR 169/94 (https://dejure.org/1994,2205)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 (https://dejure.org/1994,2205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 495
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94
    Denn wenn der Täter eine bestimmte Menge Rauschgift zum Zwecke gewinnbringender Veräußerung erworben oder in Besitz genommen hat, so stellt dies zusammen mit allen seinen weiteren hierauf bezogenen Tätigkeitsakten - zum Beispiel Strecken, Einfuhr, sonstiger Transport, allmähliche Veräußerung in Teilmengen - nur eine einheitliche Tat des Handeltreibens dar ("Bewertungseinheit" vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94
    Denn wenn der Täter eine bestimmte Menge Rauschgift zum Zwecke gewinnbringender Veräußerung erworben oder in Besitz genommen hat, so stellt dies zusammen mit allen seinen weiteren hierauf bezogenen Tätigkeitsakten - zum Beispiel Strecken, Einfuhr, sonstiger Transport, allmähliche Veräußerung in Teilmengen - nur eine einheitliche Tat des Handeltreibens dar ("Bewertungseinheit" vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).
  • BGH, 11.06.1975 - 3 StR 35/75

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verfolgungsbeschränkung - Erfordernis eines

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94
    Obschon hierfür ein ausdrücklicher Beschluß zweckmäßig ist, konnte die Einbeziehung auch dadurch vorgenommen werden, daß das Gericht seine Absicht durch den Gang der Verhandlung, zum Beispiel durch Hinweis gemäß § 265 StPO und Zeugenvernehmung zu den entsprechenden Tatteilen, für die Beteiligten unmißverständlich zum Ausdruck brachte und einen durch die Beschränkungsverfügung geschaffenen Vertrauenstatbestand beseitigte (vgl. z. B. BGH NJW 1975, 1748).
  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 200/97

    Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung - Vorsatz bezüglich der

    Das Landgericht hat die danach ausgeschiedenen Verletzungen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG durch einen entsprechenden Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGH NStZ 1994, 495) nur hinsichtlich der beiden Fahrten wieder einbezogen, bei denen es eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für nicht erwiesen angesehen hat (Bd. II Bl. 73 d.A.).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Denn insoweit liegt aufgrund der vorliegenden Bewertungseinheit nicht nur eine materiellrechtliche, sondern auch eine einheitliche prozessuale Tat i.S.v. § 264 Abs. 1 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2020 - 3 StR 360/20, juris Rn. 10; vom 16. November 2000 - 3 StR 457/00, StV 2001, 460; vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, BGHR StGB Vor § 1/Serienstraftaten Handeltreiben 1).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der hier für die Fälle 3 und 4 der Anklageschrift festgestellte, sukzessiv aufgefüllte und "nie zur Neige" gehende Verkaufsvorrat weist überschneidende Ausführungshandlungen für sämtliche abgeurteilte Bestellvorgänge der Bande aus und begründet für diese die Annahme gleichartiger Tateinheit (vgl. BGH, Urteile vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, aaO Rn. 7; Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14, NStZ 2015, 226) bei zugleich auf dieses Geschehen erstreckter tatgerichtlicher Kognitionspflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, NStZ 1994, 495).

    dd) Von dem Grundsatz abzuweichen, dass in Fällen materiell-rechtlicher Idealkonkurrenz regelmäßig nur eine Tat im prozessualen Sinne vorliegt, besteht auch eingedenk des Umstandes, dass die Anklageschrift einzelne der festgestellten Betäubungsmittelbestellungen nicht ausdrücklich erwähnt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, NStZ 2004, 105; vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, NStZ 1994, 495), kein Anlass.

  • BGH, 24.11.2020 - 3 StR 360/20

    Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz; Einfuhr; Konkurrenzen; Tateinheit;

    Denn ein gerichtlicher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO genügt den Anforderungen des § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO nur dann, wenn die Einbeziehung für die Verfahrensbeteiligten unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird und den durch die Beschränkungsverfügung geschaffenen Vertrauenstatbestand beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 3 StR 35/75, NJW 1975, 1748, 1749; Beschluss vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, NStZ 1994, 495).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Die Angriffe der Revision wegen vermeintlicher Verfahrenshindernisse in den Fällen 6 bis 45 der Urteilsgründe sind schon deswegen unbegründet, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen 4 und 5 der Urteilsgründe, die - wie ausgeführt - auch diese Fälle umfassen, jedenfalls nicht zu beanstanden sind (vgl. auch BGH NStZ 1994, 495).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Dafür, daß es sich bei dem im Fall III. 5 abgeurteilten Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit lediglich um einen Teilakt der in der Anklage bezeichneten Tat handelt (vgl. BGH NStZ 1994, 495), ergeben sich weder aus den Urteilsgründen noch aus dem Akteninhalt Anhaltspunkte.
  • OLG Zweibrücken, 24.03.1995 - 1 Ss 22/95
    Dazu muß nicht auf die vom BGH zuletzt weitgehend aufgegebene Rechtsfigur des "Fortsetzungszusammenhanges" (BGHSt 40, 138 - GrS - BGH NStZ 1994, 495 ) zurückgegriffen werden.

    Soweit die Frage bisher anders beurteilt worden ist (vgl. Schönke/Schröder/Cramer aaO, § 27 Rdn. 28; Busch-LK 9. Aufl., § 49 Rdn. 25; OLG Celle HannRpfl. 1947, 51; vgl. auch BGHR § 27 Abs. 1 StGB , Konkurrenzen 1; BGH bei Holtz MDR 1978, 803 ), beruht dies offenbar auf der überkommenen Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhanges und kann angesichts der neuesten Rechtsprechung des BGH (BGHSt 40, 138 ; BGH NStZ 1994, 495 ) keinen Bestand haben.

  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Begründete Anhaltspunkte, daß jene früheren Einzelfälle mit den späteren zu einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) verbunden wären, liegen nicht vor.
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dem angefochtenen Urteil ist auch nach den zur Bewertungseinheit entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) keine tragfähige Begründung für eine einheitliche Handlung zu entnehmen.
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 262/96

    Betäubungsmittelvorrat - Bereithalten zum Verkauf - Einzelveräußerungen -

    In derartigen Fällen werden nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 44; Konkurrenzen 4; BGH NStZ 1994, 495; StV 1994, 658; BGH, Beschluß vom 31. Mai 1995 - 2 StR 125/95) alle auf den Umsatz dieser Menge gerichteten Tätigkeiten zu einer einzigen Tat des Handeltreibens verbunden.
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 736/94

    Ergänzung eines Urteils nach Einlegung der Revision

  • BGH, 31.05.1995 - 2 StR 125/95

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bandenmäßiges Handeltreiben mit

  • BGH, 20.12.1994 - 5 StR 696/94

    Urteil - Urteilsgründe - Betäubungsmittel - Veräußerung von Betäubungsmitteln -

  • OLG Köln, 05.08.2003 - Ss 293/03

    Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

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